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Räumung

Wohnungsräumung nach einem Todesfall: Diese Punkte zuerst klären

Bevor eine Wohnung geräumt wird, sollten Zuständigkeit, Freigaben, Erinnerungsstücke und der Umfang der Arbeiten geklärt sein.

Ordentlich vorbereitete Wohnung mit ausgewählten Möbeln

Vor dem Räumen: Berechtigung und Freigabe klären

Bevor Gegenstände entfernt, verkauft oder entsorgt werden, sollten die zuständigen Personen und ihre Anweisungen geklärt sein. Bei mehreren Erben empfiehlt sich eine nachvollziehbare Freigabe, insbesondere für wertvolle oder persönliche Gegenstände. Bei Unsicherheiten zuerst die zuständige Fachperson beiziehen.

Eine einfache Sortierung hilft

Vor Ort kann es sinnvoll sein, Gegenstände in klar besprochene Gruppen einzuteilen:

  • persönliche Dokumente und Erinnerungsstücke
  • Gegenstände, die Familienmitglieder übernehmen möchten
  • Objekte, für die eine fachliche Bewertung oder ein Verkaufsweg geprüft werden soll
  • Gegenstände zur Entsorgung oder Weitergabe

Machen Sie vor grösseren Räumungsarbeiten eine Fotodokumentation und halten Sie besondere Wünsche schriftlich fest.

Offerte und Übergabe

Eine Besichtigung hilft, Umfang und Zugänglichkeit der Räume, Entsorgungswege und mögliche Zusatzarbeiten realistisch einzuschätzen. In der Offerte sollten Räumung, Entsorgung, Transport, Reinigung und allfällige Instandstellungen getrennt erkennbar sein. Der genaue Zustand für die Wohnungsrückgabe sollte mit der Verwaltung oder Vermieterschaft geklärt werden.

TFL GmbH besichtigt das Objekt, bespricht die Freigaben und offeriert die vereinbarten Arbeiten. Die Räumung erfolgt erst nach dokumentierter Beauftragung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Zuständigkeiten und Verfahren können sich ändern; bitte beachten Sie die Angaben der zuständigen Behörden.

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