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Zusammenarbeit im Nachlassfall

Unterstützung für Fachpersonen im Nachlassbereich

Wir ergänzen Fachpersonen bei Sachwerten, Bewertungen und Räumungen – organisatorisch, dokumentierend und praktisch.

In Nachlassfällen braucht es oft unterschiedliche Fachkenntnisse und zugleich verlässliche praktische Unterstützung vor Ort. Anwältinnen und Anwälte, Notariate, Treuhänderinnen und Treuhänder begleiten die rechtlichen und finanziellen Fragen. Wir ergänzen diese Arbeit dort, wo Sachwerte dokumentiert, Bewertungen koordiniert, Räumungen organisiert oder administrative Aufgaben erledigt werden sollen.

Unsere Nachlassunterstützung für Fachpersonen in Basel ist auf klare Zuständigkeiten ausgelegt. Im Nachlassfall ergänzen wir Fachpersonen durch vereinbarte organisatorische, dokumentierende und praktische Aufgaben – nicht durch juristische Beratung oder Vertretung. Wir ergänzen Fachpersonen bei Sachwerten, Bewertungen und Räumungen – organisatorisch, dokumentierend und praktisch. Sie bestimmen, welche Aufgaben wir übernehmen und welche Informationen an uns weitergegeben werden dürfen.

Wie wir Fachpersonen im Nachlassfall ergänzen

Je nach Fall unterstützen wir bei der strukturierten Aufnahme von Kunst, Antiquitäten, Sammlungen und umfangreichem Hausrat. Wir erstellen Objektlisten und Fotodokumentationen, erfassen vorhandene Belege und halten sichtbare Zustandsmerkmale fest. Wenn eine fachliche Einschätzung gefragt ist, koordinieren wir eine Bewertung mit geeigneten Kunsthistorikerinnen, Kunsthistorikern oder weiteren Fachpersonen. Wir klären den Zweck der Bewertung und machen transparent, wer sie erstellt.

Auch bei praktischen Aufgaben können wir unterstützen: Wir planen Räumungen, stimmen Freigaben mit den berechtigten Personen ab und bereiten Liegenschaften im vereinbarten Umfang für Übergabe oder Verkauf vor. Angehörige können wir bei administrativen Aufgaben und Terminen organisatorisch begleiten. Der Umfang richtet sich nach dem Auftrag; nicht jede Zusammenarbeit umfasst alle Leistungen.

Sachwerte, Bewertungen und Räumungen koordinieren

Bei hochwertigen Kunstwerken, Antiquitäten oder Sammlungen ist es wichtig, Bestand, Bewertung und mögliche Verwertung auseinanderzuhalten. Wir dokumentieren, was vorhanden ist, und koordinieren bei Bedarf die fachliche Bewertung. Ein selektiver Ankauf kommt nur bei ausgewählten hochwertigen Antiquitäten oder Designermöbeln und nach separater Sichtung in Frage.

Falls wir als Käufer auftreten, legen wir unser Interesse offen. Eine Bewertung durch eine beauftragte Fachperson ist von einem allfälligen Kaufangebot zu unterscheiden. Eine Dokumentation oder Bewertung verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer nicht zu einem Verkauf. Andere Verwertungswege, etwa über Auktionshäuser, Händler oder Sammlernetzwerke, können ebenfalls geprüft werden. Rollen, Vergütung und

Freigaben klären wir vorab.

Bei einer Räumung halten wir nachvollziehbar fest, welche Gegenstände bleiben, weitergegeben, bewertet, verwertet oder entsorgt werden dürfen. Ohne Freigabe der berechtigten Personen entsorgen oder verwerten wir keine Wertgegenstände. So erhalten alle Beteiligten eine klare Grundlage für die nächsten praktischen Schritte.

Diskrete Zusammenarbeit mit klaren Zuständigkeiten

Diskrete Zusammenarbeit beginnt für uns mit einem zurückhaltenden Umgang mit Informationen und klaren Zuständigkeiten. Wir besprechen, wer Auftraggeber ist, welche Personen berechtigt sind, wer als Kontaktperson dient und welche Unterlagen für den Auftrag wirklich erforderlich sind. Angaben und Fotos verwenden wir ausschliesslich im vereinbarten Rahmen. Eine Weitergabe an weitere Fachpersonen erfolgt nach vorgängiger Absprache.

Vor Beginn halten wir Leistungsumfang, Zeitplan, Freigaben und Kosten schriftlich fest. Bei einer Bewertung, Verwertung oder einem möglichen Ankauf klären wir zusätzlich, wer welche Rolle übernimmt und ob eine Vergütung anfällt. Wenn sich im Verlauf eine juristische Frage zeigt, wenden wir uns an Sie als mandatierte Fachperson zurück, statt selbst rechtlich zu beraten. Das erleichtert die Zusammenarbeit und verhindert, dass Zuständigkeiten unklar werden.

Expertise ergänzend und transparent einbringen

Unsere Expertise liegt in der Verbindung von Sachwertkenntnis, Dokumentation und praktischer Umsetzung. Wir kennen die Abläufe rund um Räumungen und können besondere Gegenstände früh erkennen, geordnet erfassen und einer passenden Fachperson zur Einschätzung vorlegen. Die kunsthistorische Bewertung selbst wird von der beauftragten Spezialistin oder dem beauftragten Spezialisten erstellt. Damit bleiben Herkunft, fachliche Einschätzung und unsere organisatorische Rolle unterscheidbar.

Wir möchten unsere Expertise ergänzend und transparent einbringen. Sie behalten die Führung des rechtlichen oder notariellen Mandats und entscheiden, wann Sie eingebunden werden möchten. Wir stimmen Rückmeldungen und nächste Schritte mit Ihnen ab und informieren Sie über vereinbarte Aufgaben. So kann die praktische Arbeit vor Ort mit der fachlichen Beratung zusammenpassen, ohne dass wir in Ihre Zuständigkeit eingreifen.

Rechtliche und notarielle Aufgaben bleiben bei Ihnen

Wir leisten keine Rechtsberatung, übernehmen keine notarielle Beurkundung und vertreten keine Erben in Rechtsstreitigkeiten. Rechtliche und notarielle Aufgaben bleiben bei Ihnen und den dafür qualifizierten Fachpersonen. Wir entscheiden auch nicht für eine Erbengemeinschaft und beurteilen keine Ansprüche, Erbausschlagungen, Testamente, Erbverträge oder Erbteilungen.

Wenn im organisatorischen Ablauf eine rechtliche Frage auftaucht, halten wir sie fest und verweisen an Sie oder an die zuständige Fachperson. Umgekehrt können Sie praktische Aufgaben an uns übergeben, wenn diese ausserhalb Ihres Kernmandats liegen. Die Zusammenarbeit wird so gestaltet, dass die Mandantschaft weiss, wer für welchen Teil zuständig ist.

Diskrete Zusammenarbeit in Basel und der Region

Wir arbeiten schwerpunktmässig in Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Diskrete Zusammenarbeit in Basel und der Region bedeutet für uns auch, vor Ort Sachwerte aufzunehmen, Räumungen zu koordinieren und Angehörige organisatorisch zu unterstützen. Bei Fällen ausserhalb der Region lässt sich der konkrete Umfang im Einzelfall besprechen. Entscheidend ist, dass Auftrag, Zuständigkeiten und Kommunikationswege vor Beginn klar sind.

Für eine Fallbesprechung bietet der direkte Kontakt einen diskreten ersten Schritt.

Kontakt für eine Fallbesprechung

Rufen Sie uns an unter 061 534 14 16 oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Bitte übermitteln Sie keine vertraulichen Unterlagen, Passwörter oder Bankdaten unverschlüsselt.