Todesfall in Basel: Schritte für Angehörige
Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, müssen Angehörige oft gleichzeitig Abschied nehmen und praktische Dinge regeln. Das kann überfordern. Sie müssen nicht alles auf einmal erledigen. Es hilft, zuerst die nächsten Schritte zu klären, eine Ansprechperson in der Familie zu bestimmen und Aufgaben aufzuteilen.
Erste Schritte für Angehörige nach einem Todesfall in Basel-Stadt und Baselland geben eine erste Orientierung. Erfahren Sie, was Angehörige zuerst tun können. Lesen Sie die Schritte und Checkliste für Basel-Stadt und Baselland am Ende dieses Beitrags.
Die Abläufe unterscheiden sich je nach Todesort und Gemeinde. Auch die Situation der verstorbenen Person spielt eine Rolle. Bei Fragen zu Fristen oder rechtlichen Folgen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde oder eine qualifizierte Fachperson.
Was direkt nach dem Todesfall wichtig ist
Ist jemand zu Hause gestorben, nehmen Sie Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt auf. Die ärztliche Todesbescheinigung wird für die weiteren Schritte benötigt. Ist der Tod in einem Spital oder Heim eingetreten, fragen Sie dort, welche Unterlagen bereits vorliegen und wer die Meldung übernimmt.
Bei einem Unfall, einem Verbrechen oder einem Suizid muss die Polizei beigezogen werden. Befolgen Sie in diesem Fall die Anweisungen der Polizei und verändern Sie nichts am Ort des Geschehens. 1
Informieren Sie die engsten Angehörigen und vereinbaren Sie, wer vorerst den Überblick behält. Gibt es Haustiere, sollte jemand sofort für sie sorgen. Eine kurze Aufgabenliste hilft: Was ist dringend? Wer kümmert sich darum? Was kann warten?
Welche Stellen in Basel-Stadt und Baselland zuständig sind
Die zuständige Stelle hängt unter anderem davon ab, wo der Todesfall eingetreten ist und wo die verstorbene Person gewohnt hat. Erkundigen Sie sich deshalb früh bei der Gemeinde oder beim zuständigen Bestattungs- oder Zivilstandsamt nach dem konkreten Ablauf.
In Basel-Stadt sollen Angehörige den Todesfall innert zwei Tagen beim Bestattungsbüro auf dem Friedhof am Hörnli anmelden und dafür telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Behörde informiert, welche Dokumente für die Anmeldung und die Bestattung benötigt werden. 1
Im Kanton Basel-Landschaft ist die zuständige Stelle vom Sterbeort und vom örtlichen Verfahren abhängig. Die Gemeinde Pratteln verweist beispielsweise auf das Bestattungsamt der Gemeinde und – je nach Situation – auf das Zivilstandsamt am Sterbeort. Prüfen Sie die aktuelle Information Ihrer Gemeinde, statt automatisch von einem einheitlichen Ablauf im ganzen Kanton auszugehen. 2
Wie Sie die Beerdigung organisieren können
Suchen Sie nach schriftlichen Wünschen zur Bestattung oder nach Unterlagen eines Bestattungsunternehmens. Gibt es solche Angaben, können sie der Familie bei den nächsten Entscheidungen helfen. Die zuständige Stelle oder ein Bestattungsunternehmen erklärt, welche Möglichkeiten bestehen und welche Schritte vor Ort nötig sind.
Die Organisation muss nicht allein an einer Person hängen. Angehörige können einzelne Aufgaben übernehmen, zum Beispiel einen Termin vereinbaren, Familienmitglieder informieren oder eine Trauerfeier mitplanen. Eine schlichte Abschiednahme ist ebenso möglich wie eine grössere Feier. Entscheidend ist, was für die verstorbene Person und die Angehörigen passend ist.
Unterlagen und Verträge geordnet zusammentragen
Sammeln Sie wichtige Dokumente an einem sicheren Ort. Dazu können Ausweise, Familienunterlagen, Versicherungsinformationen, Bankpost, Miet- oder Heimunterlagen sowie Belege zu laufenden Verträgen gehören. Notieren Sie, welche Stellen bereits informiert wurden und welche Antworten noch ausstehen.
Informieren Sie – soweit es zur Situation passt – den Arbeitgeber oder wichtige Geschäftskontakte der verstorbenen Person. Auch Versicherungen, die Krankenkasse, eine Pensionskasse oder eine Bank müssen möglicherweise benachrichtigt werden. Fragen Sie bei jeder Stelle, welche Unterlagen benötigt werden und ob Leistungen für Hinterbliebene in Frage kommen. Ansprüche auf AHV-Hinterlassenenrenten sind bei der Ausgleichskasse anzumelden, an die die verstorbene Person zuletzt AHV-Beiträge bezahlt hat. Für Leistungen aus der beruflichen Vorsorge ist die Pensionskasse zuständig. 4
Erstellen Sie zudem eine Übersicht über Abonnemente, Mitgliedschaften, regelmässige Rechnungen und Daueraufträge. Beenden Sie nicht vorschnell alle Zahlungen: Zuerst sollte klar sein, welche Kosten weiterlaufen müssen und wer berechtigt ist, Änderungen zu veranlassen.
Warum Nachlassfragen nicht vorschnell entschieden werden sollten
Findet sich ein Testament oder ein Erbvertrag, sollte das Dokument rasch beim zuständigen Erbschaftsamt eingereicht werden. Das gilt auch dann, wenn Angehörige Fragen zur Gültigkeit haben. Entscheiden Sie nicht selbst, ob ein Dokument gültig ist. 5
Die Inventarverfahren unterscheiden sich zwischen den Kantonen. In Basel-Stadt wird bei einer verstorbenen Person mit letztem Wohnsitz im Kanton grundsätzlich ein Inventar aufgenommen. In Basel-Landschaft richtet sich das Verfahren nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der persönlichen Situation. Das zuständige Erbschaftsamt informiert, welche Angaben und Belege erforderlich sind. 5
Wenn unklar ist, ob Schulden bestehen oder welche Schritte bei der Erbschaft möglich sind, fragen Sie zeitnah beim Erbschaftsamt oder bei einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt nach. Fristen und Folgen hängen vom Einzelfall ab. Verteilen, verkaufen oder entsorgen Sie Nachlassgegenstände nicht vorschnell. Klären Sie zuerst, wer für den Nachlass handeln darf und ob amtliche Schritte laufen. Im Kanton Basel-Stadt verwalten die Erben den Nachlass grundsätzlich gemeinsam, sofern nicht eine Willensvollstreckerin oder ein Willensvollstrecker zuständig ist. 5
Welche Aufgaben nach der Bestattung folgen
Nach der Bestattung kommen häufig weitere administrative Aufgaben hinzu. Dazu gehören Steuerunterlagen, offene Rechnungen, Versicherungen, Verträge und die Wohnsituation. Kontaktieren Sie Vermieterschaft oder Heimverwaltung und klären Sie, wer weitere Schritte veranlassen darf. Vor einer Räumung lohnt es sich, besondere Gegenstände, Sammlungen und wichtige Unterlagen zu sichten und zu dokumentieren.
Auch digitale Konten können noch bestehen – etwa E-Mail, soziale Medien, Online-Abonnemente oder Cloud-Dienste. Prüfen Sie die Vorgaben der jeweiligen Anbieter. Melden Sie sich nicht ohne die nötige Berechtigung in fremden Konten an und schicken Sie Passwörter nicht ungeschützt per E-Mail. 7
Wie organisatorische Unterstützung entlasten kann
Angehörige müssen nicht jede administrative Aufgabe allein koordinieren. Wir unterstützen im vereinbarten Umfang dabei, Unterlagen und Aufgaben zu ordnen, Stellen und Dienstleister zu koordinieren und die nächsten praktischen Schritte im Blick zu behalten.
Unsere Unterstützung ist organisatorisch und administrativ. Wir beurteilen keine Erbansprüche, beraten nicht zu Rechts- oder Steuerfragen und entscheiden nicht über die Verteilung des Nachlasses. Für solche Fragen verweisen wir an die zuständige Behörde oder eine qualifizierte Fachperson.
Checkliste für die ersten Schritte im Todesfall
Nicht jeder Punkt trifft auf jede Familie zu. Nutzen Sie die Liste als Orientierung und klären Sie Fristen direkt bei den zuständigen Stellen. --> Download der Checkliste
Diese Hinweise sind eine allgemeine organisatorische Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Kantonale und kommunale Abläufe können sich ändern. Bitte prüfen Sie aktuelle Vorgaben bei der zuständigen Behörde.
Quellen
- Kanton Basel-Stadt: Jemand ist gestorben – was muss ich tun?
- Gemeinde Pratteln: Erste Schritte bei einem Todesfall
- Gemeinde Giebenach: Todesfall
- Bundesamt für Sozialversicherungen: Unterstützung von Witwen, Witwern und Waisen
- Erbschaftsamt Basel-Stadt: Erbgang
- Kanton Basel-Landschaft: Ablauf, Verfahren und Zuständigkeit
- Pro Senectute: Digitaler Nachlass
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Zuständigkeiten und Verfahren können sich ändern; bitte beachten Sie die Angaben der zuständigen Behörden.